Was möchten wir?
Im Juli 2016 treffen sich zum ersten Mal einige Eltern im Münchner Restaurant Conviva – ein inklusives Restaurant im Herzen von München. Es ist der richtige Ort für den Start unseres großen Projekts: Wir wollen Arbeitsplätze schaffen für geistig behinderte oder lernbehinderte junge Erwachsene im Raum München. Diese Idee kommt von Herzen, denn wir sind alle Eltern von „besonderen Kindern“.
Oft denkt man beim Thema Inklusion an inklusive Kindergärten und an inklusive Beschulung – vor allem im Grundschulalter, vielleicht noch an
weiterführenden Schulen. Aber was kommt danach? Wo werden die beeinträchtigten Jugendlichen arbeiten, wie ihr weiteres Leben meistern?
Die Zeit nach der Schule stellt für viele betroffene Jugendliche und deren Eltern nach wie vor eine große Herausforderung und Unsicherheit dar – die Inklusion ist zwar in der Politik und der Gesetzgebung verankert – nicht zuletzt durch die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention – wird aber im realen Leben bisher nur sehr eingeschränkt angewendet.
Es gibt viele Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, sei es körperlich,
geistig oder psychisch. Trotzdem wollen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in einem passenden Umfeld Leistung erbringen – für sich selbst und als Teil unserer Gesellschaft.
Hier möchten wir ansetzen und Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben fördern und schaffen. Es gibt schon viele gute Beispiele, auch in München. Wir glauben jedoch, dass noch viel mehr getan werden kann und muss.
Wie geht das?
Wir fördern die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für beeinträchtigte junge Menschen auf dem ersten, also dem regulären Arbeitsmarkt. Damit dies gelingen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- es müssen geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendliche geschaffen werden, die eine gängige Ausbildung nicht oder noch nicht schaffen können.
- Arbeitgeber müssen auf ihrem Weg hin zu inklusiven Arbeitsplätzen angeleitet und begleitet werden.
- Eltern und deren Kinder mit Beeinträchtigung brauchen eine umfassende Beratung und Begleitung für die Zeit nach der Schule.
Diesen Weg möchten wir aktiv begleiten und fördern. Unser erstes großes Projekt ist die Gründung einer Akademie zur Qualifizierung von jungen Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung – die MiA Akademie.
Was können Sie tun?
Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung, um unsere Vision verwirklichen zu können.
Sie können Fördermitglied in unserem Verein werden. Der Mindestförderbeitrag beträgt EUR 30 pro Kalenderjahr. Natürlich können Sie auch aktiv mitarbeiten, wenn Sie das möchten. Den Mitgliedsantrag können Sie gleich hier online ausfüllen und an uns schicken.
Sie können uns natürlich auch helfen, indem Sie spenden oder andere Menschen zu Spenden für unseren Verein motivieren: z.B. im Rahmen einer Geburtstagsfeier (Spenden statt Geschenke) oder indem Sie unser Projekt als Begünstige bei einer Benefizveranstaltung vorschlagen.
Auch wenn Sie die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung als Arbeitgeber unterstützen möchten, freuen wir uns sehr, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Inklusion gelingt, wenn sie von der ganzen Gesellschaft als Aufgabe verstanden wird.

Start neuer Kurs in der MiA-Akademie
25. September 2023
Azubi des ersten Quartals 2023
2. Juli 2023
Kochen mit den Spitzenköch*innen der Allianz
2. April 2023
Start in den Partnerbetrieben
7. März 2023
VIP-Catering der Special Olympics in Bad Tölz
27. Februar 2023
Die ersten Wochen in der MiA-Akademie
30. Oktober 2022
Der erste Tag in der MiA-Akademie
20. September 2022Der Verein Münchner inklusive Arbeitswelt MiA e.V. („MiA“) ist ein Zusammenschluss von Eltern (und Freunden) geistig-, körperlich- oder lernbehinderter Menschen.
Der Sitz des Vereins MiA ist München, er ist dort in das Vereinsregister eingetragen. Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein MiA ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitglied kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat oder juristische Person sein bzw. werden, welche die Grundsätze des Vereins MiA anerkennt, seine Ziele bejaht und deren Erreichung fördert.
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